
LE OfficeCube
Entdecken Sie die vielfältigen Vorteile Ihres eigenen Gartenbüros – in Zeiten von Home Office der ideale LE Cube, mit dem Sie Familienalltag und Arbeit trotz räumlicher Nähe optimal trennen.
Das Gartenhaus als Arbeitszimmer
Mit dem LE OfficeCube haben Sie einen besonderen Arbeitsplatz in der Natur. Das Home Office im eigenen Garten ermöglicht Ihnen einen Rückzugsraum mit viel Raum für Kreativität und Ruhe.
Gleichzeitig profitieren Sie vom kürzesten Arbeitsweg und können Familie und Alltag perfekt miteinander abstimmen.
Der LE OfficeCube bietet Platz für einen geräumigen Arbeitsplatz, Schränke und Regale für Verstauung und sogar eine kleine Lounge Area, in der Sie Meetings und Konferenzen abhalten sowie Geschäftspartner empfangen können.
Das lichtdurchflutete und moderne Gartenbüro regt durch seinen offenen Charakter zur Kreativität an und überzeugt durch ein stilvolles, minimalistisches Design, das je nach Wunsch individuell gestaltbar ist.
Die Integration von Heizungen und Wärmeisolierung garantiert ein durchgängig angenehmes Arbeiten – auch im Winter bei kalten Temperaturen.
Kommen Sie in den Genuss eines abgetrennten Büros, geringer Anschaffungskosten und einem zusätzlichen Raum für Ihre Ideen und einem hohen Maß an Flexibilität.
Noch nie war es so einfach Berufliches und Privates voneinander zu trennen und trotzdem alles an einem Ort zu haben.
Gerne beraten wir Sie jederzeit zur Umsetzung Ihres individuellen Gartenbüros– wir freuen uns auf eine Kontaktaufnahme!
Weitere Informationen auch in unserem ONLINESHOP
Die passende Größe für Ihr Gartenbüro
LE MiniOffice – kompakt ab 9 m²
Für ein kompaktes Homeoffice im Garten bietet das LE MiniOffice auf 9 m² einen eigenen Rückzugsort abseits des Wohnhauses.
LE OfficeCube – Ihr Gartenbüro auf 5 × 3 Metern
Der LE OfficeCube selbst bietet auf 5 × 3 Metern ausreichend Platz für einen vollwertigen Arbeitsplatz mit Besprechungsbereich – ganzjährig nutzbar und individuell gestaltbar.
LE Modulary MaxOffice – für größere Raumkonzepte
Wer mehr Fläche benötigt, findet mit dem zweigeschossigen LE Modulary MaxOffice auf 119 m² Nettogrundfläche eine größere Alternative aus unserem Modulary-Programm – etwa für größere Bürokonzepte, eine kleine Praxis oder eine Unternehmenserweiterung.
Welche Größe passt zu Ihnen?
Gerne beraten wir Sie, welche Größe am besten zu Ihrem Vorhaben passt – nutzen Sie unser Kontaktformular für eine unverbindliche Beratung.
Ihr LE OfficeCube: Einsatzmöglichkeiten im Alltag
Ein eigener, abgetrennter Arbeitsplatz mit viel Flexibilität und vergleichsweise geringen Anschaffungskosten – individuell nutzbar für unterschiedliche Zwecke.
Home Office
Kreativraum & Rückzugsort
Beratung & Kundenempfang
Gut zu wissen: Planung, Aufstellort & Baugenehmigung
Brauche ich für meinen LE OfficeCube eine Baugenehmigung?
Das hängt in Deutschland von mehreren Faktoren ab – unter anderem von Grundfläche und umbautem Raum, von der Nutzungsart sowie von den Bauvorschriften des jeweiligen Bundeslandes. Viele Bundesländer erlauben untergeordnete Nebengebäude bis zu einer bestimmten Größe genehmigungsfrei; ob diese Ausnahmen auch für ein dauerhaft als Arbeitsraum genutztes Gartenbüro gelten, wird nicht überall gleich gehandhabt. Wir empfehlen daher, die Planung frühzeitig mit der örtlich zuständigen Bauaufsichtsbehörde abzustimmen.
Wo im Garten kann ich den LE OfficeCube aufstellen?
Da ein kurzer Weg zwischen Wohnhaus und Arbeitsplatz einer der großen Vorteile eines Gartenbüros ist, bietet sich ein Standort in unmittelbarer Nähe zum Haus an. Neben der reinen Platzierung im Garten prüfen die zuständigen Bauämter beim Aufstellort in der Regel auch den Abstand zur Grundstücksgrenze und zu Nachbargebäuden – auch hier variieren die genauen Vorgaben je nach Bundesland und Kommune. Diese Punkte lassen sich am besten gemeinsam mit uns und Ihrer Bauaufsichtsbehörde im Rahmen der individuellen Planung klären.
Kann ich mein Gartenbüro steuerlich geltend machen?
Wird der LE OfficeCube beruflich oder selbstständig genutzt, kann dies unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich relevant sein, etwa im Zusammenhang mit einem Arbeitszimmer oder als Betriebsausgabe. Eine verbindliche Einschätzung für Ihre persönliche Situation kann Ihnen Ihr Steuerberater geben.






